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BMWi-Innovationsberatung go-innovativ

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
BMWi
Reichweite:
Deutschland

Innovationsfähigkeit ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen, die im Rahmen des go-Inno-Programmmoduls go-innovativ gefördert wird.

Der BMWi-Innovationsgutscheinen deckt 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen ab. Sie zahlen nur Ihren Anteil an den Beratungskosten.

Es können zwei Leistungsstufen in Anspruch genommen werden:
Leistungsstufe 1 – Potenzialanalyse
Leistungsstufe 2 – Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks die ihren Standort in Deutschland haben mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro. Die Förderung erfolgt grundsätzlich ohne thematische Einschränkung auf bestimmte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige. Nicht förderfähig sind die Branchen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen, Schiffbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).

 

 

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/bmwi-innovationsberatung-go-innovativ