Förderung von forschenden Fachärztinnen und Fachärzten in der Universitätsmedizin
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie:
Ziel dieser Förderinitiative ist, durch eine Anschubfinanzierung Förderangebote für Advanced Clinician Scientists in der Universitätsmedizin nachhaltig zu etablieren.
Weiterhin zielt die Förderinitiative darauf ab, die klinische Forschung in Deutschland zu stärken, indem wirksame Anreize für eine strukturelle Weiterentwicklung in der Universitätsmedizin gesetzt werden. Hierdurch soll ein Beitrag zur Profilbildung in der Universitätsmedizin geleistet sowie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universitätsmedizin verbessert werden.
Gegenstand zur Förderung
Gefördert wird die Implementierung von innovativen Konzepten mit Modellcharakter für Advanced Clinician Scientist-Programme an universitätsmedizinischen Standorten für insgesamt bis zu 100 Stellen. In der Regel werden zehn bis zwölf Stellen pro Standort unterstützt.
Die Konzepte sollen sich an den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur wissenschaftsorientierten Personalentwicklung für Fachärztinnen und Fachärzte in der Universitätsmedizin orientieren.2 Zentrale Elemente sind geschützte Forschungszeiten (in der Regel 50 Prozent der Arbeitszeit), wissenschaftliche Unabhängigkeit für Advanced Clinician Scientists sowie eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Integrale Bestandteile sind zudem ein Mentoring-Programm, individuelle Qualifizierungscurricula3 für die Advanced Clinician Scientists sowie ein Monitoring und eine Qualitätssicherung der Programme durch die universitätsmedizinischen Standorte. Exzellente Advanced Clinician Scientists erhalten so die Möglichkeit, sich wissenschaftlich zu profilieren und für die Übernahme einer Professur oder gleichwertigen leitenden Tätigkeit in Forschung und Versorgung zu qualifizieren. Der wissenschaftlich-akademische Karriereweg der Advanced Clinician Scientists soll als eigenständiger Weg zur Dauerprofessur zusätzlich zu den bereits bestehenden Qualifizierungswegen oder aber als alternative Karriereperspektive ohne Übernahme einer Dauerprofessur etabliert werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Universitäten mit einer medizinischen Fakultät. Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.
Nicht antragsberechtigt sind diejenigen universitätsmedizinischen Standorte, die bereits in der bisherigen Richtlinie zur Förderung von forschenden Fachärztinnen und Fachärzten in der Universitätsmedizin gefördert werden:
- Technische Universität Dresden;
- Goethe-Universität Frankfurt am Main;
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg;
- Universität Duisburg-Essen;
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg;
- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf;
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn;
- Universitätsklinikum Würzburg.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 28. November 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Projektskizzen sind von der Dekanin beziehungsweise dem Dekan der medizinischen Fakultät und der beziehungsweise dem Vorsitzenden des jeweiligen Universitätsklinikums gemeinsam einzureichen. Hierzu ist der Projektskizze ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem die Dekanin beziehungsweise der Dekan der medizinischen Fakultät und die beziehungsweise der Vorsitzende des jeweiligen Universitätsklinikums mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Projektskizze gemachten Angaben bestätigen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.