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Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3 (im Rahmen von EUREKA)

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Eurostars 3 ist ein multilaterales Förderprogramm von über 30 Ländern und ein Instrument unter dem Dach der
europäischen Forschungsinitiative EUREKA1). Eurostars stellt ein überzeugendes Beispiel für die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums dar. Nach den ersten beiden Programmphasen (2008 bis 2013; 2014 bis 2020) wird die dritte Eurostars Programmphase als europäische kofinanzierte Partnerschaft für innovative KMU2) (European Cofunded Partnership on innovative SMEs) im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ fortgeführt. Die Förderrichtlinie unterstützt die Programmatik des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), deutsche Impulse für die Stärkung des Europäischen Forschungsraums zu setzen und Verantwortung für eine enge Kooperation zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft in der Europäischen Innovationsunion zu übernehmen.3)

Eurostars 3 richtet sich insbesondere an innovative KMU. KMU stellen einen Großteil der Arbeitsplätze und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wirtschaftskraft Deutschlands und Europas. Die Stärkung innovativer KMU und die Entwicklung zukunftsorientierter Technologien sind von großer Bedeutung für den Wohlstand Europas. Eurostars hat sich als Instrument zur Förderung grenzüberschreitender Kooperationen innovativer KMU bewährt. Die Ziele dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 sind:

  • Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit innovativer KMU
  • Stärkung des europäischen Binnenmarktes
  • Kooperative Lösung länderübergreifender Herausforderungen

Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie zum Programm Eurostars 3 ist die Förderung von multilateralen Projekt- kooperationen, in denen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ von EUREKA bestimmen die Konsortien flexibel über die Projektinhalte und die Konsortialzusammensetzung. Einige wenige Kriterien sichern den KMU-Schwerpunkt des Programms. Es wird erwartet, dass die Ergebnisse der geförderten Projekte spätestens zwei Jahre nach Projektende als Produkte, Ver- fahren oder Dienstleistungen auf dem Markt sind. Für den Bereich Biomedizin/Medizin sollte maximal zwei Jahre nach Projektende der Beginn der klinischen Studien erfolgen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), in der Schweiz oder einem anderen Euro- stars 3 Teilnehmerland genutzt werden.

Gegenstand der Förderung

Es werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Kooperationsprojekten im Rahmen von Eurostars 3 gefördert, die den dargestellten Zuwendungszwecken und -zielen entsprechen.

Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind der experimentellen Entwicklung zuzuordnen (vgl. Artikel 25 Absatz 2 AGVO; Begrifflichkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 84 ff. AGVO). Das Ergebnis der Forschungs- und Entwick- lungsarbeiten muss grundsätzlich neuartig und die Zielerreichung muss ungewiss sein. Die Arbeiten erfordern einen wissenschaftlichen und systematischen Ansatz. Ist ein Produkt oder ein Verfahren im Wesentlichen festgelegt und ist das primäre Ziel der weiteren Tätigkeit die Marktentwicklung oder soll durch diese Tätigkeit das Produktionssystem zum reibungslosen Funktionieren gebracht werden, kann diese Tätigkeit nicht mehr der experimentellen Entwicklung zugerechnet werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • KMU: „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der
    EU erfüllen4). Der Antragsteller erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags. Großunternehmen können sich auf eigene Kosten an einem Projekt beteiligen, erhalten jedoch keine Förderung.

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, sofern sie mit mindestens einem KMU in Deutsch- land in einem Eurostars 3-Projekt kooperieren.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwen- dungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe ist von den Projektpartnern ein gemeinsamer Eurostars 3-Projektantrag in englischer Sprache zu erstellen.

Die eingegangenen Eurostars 3-Projektanträge werden wie folgt bewertet:

  1. Schriftliche Gutachten durch drei unabhängige internationale Experten, die auf folgende Kriterien eingehen:
  • Mehrwert durch die Kooperation
  • Qualität des Projektmanagements und des -konsortiums – Innovationsgrad
  • Technische Risiken
  • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten
  1. Prüfung der Voraussetzungen für die nationale Förderung gemäß den Nummern 3 und 4 der Bekanntmachung durch den DLR Projektträger sowie der finanziellen Kapazitäten der Antragsteller bei einer Anteilfinanzierung.

    Nur Anträge, die in diesem Schritt als qualifiziert bewertet werden, werden an das Internationale Expertengremium weitergegeben.

  2. Ein internationales unabhängiges Expertengremium, das "Independent Evaluation Panel (IEP)", dessen Mitglieder nicht mit den Experten aus Schritt 1 identisch sind, vergibt anschließend auf Basis der Gutachten Punkte nach folgenden Aspekten:

  • Grundlegende Kriterien in Bezug auf die Kooperation, Projektstruktur und -partner
  • Technologie und Innovation
  • Markt und Wettbewerbsfähigkeit

1) Weitere Informationen zu EUREKA sind unter folgendem Link abrufbar http://www.dlr.de/EUREKA

2) KMU = kleine und mittlere Unternehmen

3) Weitere Informationen zum Förderprogramm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum“ sind unter folgendem Link abrufbar https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Die_europaeische_Innovationsunion_Langfassung.pdf

4) Vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt gegeben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG) (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36): [http://eur-lex. europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE].

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-projekten-im-programm-eurostars-3-im-rahmen-von-eureka