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Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive Technologien für eine geschlechtsspezifische Gesundheit“

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie:

Geschlechteraspekte können sich medizinisch beispielsweise in unterschiedlicher Symptomatik oder variierenden Krankheitsverläufen niederschlagen, weshalb sie in der medizinischen Versorgung und Forschung flächendeckend berücksichtigt werden sollten. Obwohl dies im medizinischen Bereich seit Längerem bekannt ist, ist die Forschungslage hinsichtlich gesundheitlicher sowie gesamtgesellschaftlicher Folgen noch unzureichend und bereits entwickelte Ansätze werden nicht konsequent in der Praxis genutzt. Geschlechtssensible Medizin versucht, die Forschungslücke geschlechterspezifischer Unterschiede in der Gesundheit („Gender Health Gap“) zu schließen und geschlechterspezifische Muster in der Entstehung, Diagnose sowie Bewältigung und Therapie von Erkrankungen genauer zu erfassen. Historisch bedingt ist die Datenbasis vor allem in Bezug auf das weibliche Geschlecht in vielen Bereichen unzureichend, wohingegen bestimmte Pathologien besonders gut an Frauen erforscht wurden. Relevante Untersuchungsaspekte für eine geschlechtsspezifische Gesundheitsförderung sind sowohl biologischer als auch sozialer Art.

Trotz zunehmender Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Faktoren in der Forschung findet dieses Wissen in der Versorgungspraxis oft noch keine Anwendung. Interaktive Technologien können dazu beitragen, geschlechtsspezifische Wissens- und Datenlücken zu schließen sowie zu einer differenzierten Diagnostik, Fallkonzeption und individuelleren Gestaltung von Behandlungspfaden zu kommen. Die vorliegende Fördermaßnahme zielt deshalb auf die Entwicklung und Erprobung interaktiver Technologien für eine nachhaltige Verankerung von Geschlechteraspekten in der medizinischen Forschung und Versorgung. Dies soll individualisierte und geschlechtssensible Gesundheitsförderung für Zielgruppen, die bis dato in der Erforschung bestimmter Pathologien unterrepräsentiert sind, ermöglichen. Damit soll die Lebensqualität der betreffenden Personen erhalten beziehungsweise wiederhergestellt und das Gesundheitssystem entlastet werden.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Verankerung von Geschlechteraspekten in der medizinischen Forschung und Versorgung mittels interaktiver digitaler Technologien. Es soll erforscht werden, welches Potenzial interaktive Technologien hinsichtlich der Schließung von Daten- und Wissenslücken zu geschlechtsspezifischen Aspekten in der Medizin bergen. Hierdurch soll eine Verbesserung der Datenlage zu geschlechtsspezifischen Unterschieden bei einzelnen Pathologien sowie deren Behandlung geschaffen werden. Dies ist von besonderer Relevanz, um die Qualität von Entscheidungen im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung und Automatisierung der Gesundheitsforschung und des Gesundheitswesens zu sichern.

Zweck der Zuwendung ist die Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich interaktiver Technologien, die sich mit der Verankerung von Geschlechteraspekten in der medizinischen Forschung und Ver­sorgung befassen. Verbundvorhaben sollen deutliche Lücken hinsichtlich Geschlechteraspekten in der medizinischen Forschung und Versorgung, allen voran der Diagnosestellung und Therapieempfehlung, identifizieren. Basierend darauf sollen interaktive Technologien erforscht und entwickelt werden, die zu einer Schließung dieser Lücken beitragen.

Gegenstand der Förderung

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie werden thematische Verbundprojekte in drei verschiedenen Modulen gefördert. Skizzeneinreichungen für die drei Module erfolgen separat und sind voneinander unabhängig.

Modul 1: Vernetzung und Begleitforschung

Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung eines wissenschaftlich begründeten Zielbildes und einer Roadmap zur strukturellen Verankerung von Geschlechteraspekten in der Medizin in Deutschland. Einen Kernaspekt dieser Forschungsaktivitäten bildet die Identifikation der Rolle und des Beitrags digitaler (interaktiver) Technologien zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der Medizin.

Dem in Modul 1 geförderten Verbundvorhaben kommt die Funktion eines Netzwerkzentrums zu, welches Verantwortung für die nachhaltige Vernetzung mit relevanten Initiativen im Gesundheitswesen, der Politik und internationalen Netzwerken sowie begleitende Forschung in einschlägigen Bereichen, beispielsweise in Form transnationaler Übersichtsarbeiten zu Best Practices im In- und Ausland trägt. Daneben wird von dem Netzwerkzentrum die Formulierung von Anforderungen an Forschungsdatenmanagementpläne zur Sicherung der Anschlussfähigkeit der in Modul 2 und 3 geförderten Verbundvorhaben erwartet. Hierzu zählen explizit auch die Betrachtung von Daten über den gesamten Lebenszyklus von Datenerhebung bis Datennutzung und die Identifikation geeigneter Repositorien oder anderer Datenräume. Dabei sollten aktuelle Fragestellungen sowie internationale Entwicklungen, beispielsweise zum European Health Data Space oder dem Einsatz von KI in der Medizin, berücksichtigt werden.

Modul 2 und Modul 3: Angewandte Grundlagenforschung

Gegenstand der Förderung sind Forschungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher wissenschaftlicher Verbundvorhaben. Dabei steht die enge fachliche Zusammenarbeit von Forschenden aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie Vertretenden der Zielgruppe (Behandelnde und Behandelte) zur Überprüfung der Umsetzbarkeit grundlegender Forschungsergebnisse in eine spätere wirtschaftliche Nutzung und wissenschaftliche Verwertung im Mittelpunkt.

In Modul 2 und 3 werden Verbundprojekte gefördert, die interaktive Technologien zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten bei der Diagnosestellung (Modul 2) sowie bei Therapieempfehlungen (Modul 3) erforschen und entwickeln. Die wissenschaftlichen Fragestellungen der geförderten Projekte müssen auf klinischen Hypothesen fußen und objektiv prüfbar sein.

Es werden ausschließlich Vorhaben gefördert, die auf wesentliche sozio-technische Innovationen zur Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der Medizin in einem der genannten Einsatzgebiete (Diagnosestellung, Therapieempfehlung) abzielen.

Zuwendungsempfänger

Für alle Vorhaben in Modul 1 gilt: Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.

Für alle Vorhaben in Modul 2 und Modul 3 gilt: Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Start-ups, KMU und mittelständische Unternehmen), Krankenhäuser und Kliniken, Verbände, Vereine und Non-Profit-Organisationen.

Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtung, andere Institution, die Forschungsbeiträge liefert, Verband, Verein oder Non-Profit-Organisation, Krankenhäuser, Kliniken und Einrichtungen der psychotherapeutischen Versorgung), in Deutschland verlangt.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren für Modul 1 ist einstufig angelegt.

Anträge sind bis spätestens 17. September 2024 um 14 Uhr über „easy-Online“ einzureichen.

Das Antragsverfahren für Modul 2 und 3 ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik bis spätestens 30. September 2024 um 14 Uhr zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-projekten-zum-thema-interaktive-technologien-fuer-eine-geschlechtsspezifische-gesundheit