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Förderung von Projekten zum Thema Klinische Forschung im Rahmen von Forschungspraxen-Netzwerken in der Allgemeinmedizin

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Der Allgemeinmedizin kommt in der gesundheitlichen Versorgung eine zentrale Rolle zu. Ihre besondere Aufgabe in unserem Gesundheitssystem ist die Grundversorgung aller Patientinnen und Patienten in der Vorsorge, Therapie und Nachsorge von Krankheiten. Die allgemeinmedizinischen Ärztinnen und Ärzte stehen in Anbetracht der fortschreitenden Ambulantisierung in der heutigen Zeit vor großen Herausforderungen. Durch die demographische Entwicklung wächst die Anzahl älterer Menschen, immer mehr Patientinnen und Patienten leiden an mehreren, oft chronischen Krankheiten. Angesichts der veränderten Lebensstile nehmen auch bei jüngeren Menschen chronische, körperliche und psychische Krankheiten zu.

Neue, effiziente und wirkungsvolle Behandlungsverfahren sind Voraussetzung dafür, diesen Herausforderungen zu begegnen. Ein wesentlicher Grundstein hierfür sind wissenschaftlich hochwertige Studien zu solchen Fragestellungen, die für die allgemeinmedizinische Praxis relevant und kennzeichnend sind.
Die Allgemeinmedizin hat große Potenziale für die klinische Forschung: Durch hohe Fallzahlen, die Abbildung verschiedenster Krankheitsbilder sowie durch die medizinische Befassung vom Frühstadium über die Behandlung bis zur Nachsorge kann sie erhebliche Beiträge dazu leisten, innovative Therapien in das Gesundheitssystem einzubringen. Im Vergleich zu anderen Ländern fehlen aber in Deutschland wissenschaftlich hochwertige überregionale Studien zu den Themen der Allgemeinmedizin.

Durch die Förderung klinischer Forschung sollen Evidenzlücken in der Allgemeinmedizin geschlossen werden. Gleichzeitig soll die Arbeitsfähigkeit der bereits aufgebauten Netzwerkstrukturen sowie deren Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit an bestehende Forschungsdateninfrastrukturen gesichert werden.

Diese Ziele der Förderinitiative werden erreicht, wenn bei Beendigung der Förderung

i) in den geförderten Forschungspraxen-Netzwerken klinische Forschungsprojekte umgesetzt werden und
ii) sich die Zahl der an Studien teilnehmenden Praxen in den Netzwerken erhöht hat,
iii) eine höhere Anzahl nationaler Forschungseinrichtungen an europäischen Forschungsinitiativen in der Allgemeinmedizin beteiligt ist und
iv) durch die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ein Evidenzgewinn erzielt wurde.

Außerdem werden die Ziele der Förderinitiative erreicht, wenn langfristig

v) die Forschungsergebnisse in medizinische Leitlinien eingegangen sind oder
vi) im Rahmen der Förderinitiative entwickelte digitale Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte aufgenommen worden sind.

Insgesamt soll durch die Förderinitiative langfristig eine Verbesserung der Patientenversorgung sowie eine Stärkung der Forschungsaktivitäten in der Allgemeinmedizin erzielt werden.

Gegenstand der Förderung

Klinische Forschung in Netzwerkstrukturen der Allgemeinmedizin

Gefördert werden wissenschaftlich hochwertige Studien in der Allgemeinmedizin. Die Studien sollen im Förderzeitraum abgeschlossen werden können.

Gefördert werden können klinische Vorhaben mit hoher Relevanz für die Allgemeinmedizin in bestehenden Forschungspraxen-Netzwerken. Der für die Durchführung von Studien und gegebenenfalls die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel oder auch industrieller Mittel notwendige Erhalt der bestehenden Forschungspraxen-Netzwerke kann ebenfalls zu einem angemessenen Teil Gegenstand der Förderung sein. Grundlegende Elemente dieses Erhaltes können beispielsweise die Koordination des Netzwerks sowie lokale organisatorische Einheiten sein, die langfristig bei den Antragstellern verstetigt werden sollen. Mit Blick auf eine Fortführung außerhalb der Projektförderung im Rahmen dieser Maßnahme sollten die Forschungspraxen-Netzwerke nachhaltig angelegt und sinnvoll mit vorhandenen Strukturen verzahnt sein.

Gefördert werden können Projekte bestehender Forschungspraxen-Netzwerke. Auch netzwerkübergreifende Projekte sind dabei ausdrücklich erwünscht. Netzwerke sollen dabei aus allgemeinmedizinischen Forschungspraxen in Deutschland und einem oder mehreren universitären Instituten für Allgemeinmedizin bestehen. Andere universitäre Disziplinen (zum Beispiel medizinische Informatik und/oder Statistik) müssen je nach Bedarf eingebunden werden. Ein Netzwerk wird dabei von einem oder mehreren Instituten für Allgemeinmedizin getragen und muss für das vorgeschlagene Projekt bereits eine angemessene Anzahl an Forschungspraxen sowie die notwendige Expertise und Infrastruktur für die Durchführung klinischer Forschungsprojekte vorweisen können.

Im Rahmen der Studien können unter anderem folgende Forschungsansätze eingesetzt werden:

  • wissenschaftsinitiierte, prospektive, randomisierte, kontrollierte klinische Studien mit mehreren Studienpraxen zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten;
  • wissenschaftsinitiierte, explorative klinische Studien mit geringen Patientenzahlen, die der direkten und unmittelbaren Vorbereitung von multizentrischen klinischen Studien mit hohen Patientenzahlen dienen;
  • Arzneimittelstudien;
  • nicht medikamentöse Interventionsstudien;
  • diagnostische Studien;
  • klinische Beobachtungsstudien;
  • klinische Machbarkeitsstudien;
  • epidemiologische Studien mit dem Ziel, die Inzidenz und/oder Prävalenz von Krankheiten zu untersuchen

Koordinierungsstelle der Netzwerkstruktur

Um das koordinierte Zusammenwirken nationaler Forschungspraxen-Netzwerke noch stärker auszubauen und die nationale und internationale wissenschaftliche Vernetzung nachhaltig zu etablieren, ist eine übergreifende und unabhängige Koordinierungsstelle erforderlich. Bisher wurden die übergreifenden Aufgaben von der Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung für Allgemeinmedizin und Familienmedizin für Forschungspraxen-Netze (DESAM-ForNet) sowie der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V.) übernommen. Entsprechend den Anforderungen und Bedarfen dieser Förderrichtlinie sowie der zu fördernden Vorhaben ist eine Weiterentwicklung der übergreifenden Infrastruktur und Ausweitung der Zusammenarbeit erforderlich. Das geförderte Einzel- oder Verbundprojekt aus maximal zwei Partnerinstitutionen soll unter anderem folgende Aufgaben übernehmen:

  • Administration und Management der übergreifenden Zusammenarbeit zwischen allen nationalen allgemeinmedizinischen Forschungspraxen-Netzwerken sowie gegebenenfalls weiteren allgemeinmedizinischen Instituten und relevanten Forschungsinstitutionen;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung in der deutschen Forschungslandschaft sowie im internationalen Kontext;
  • Koordination des Austauschs mit externen Partnern;
  • Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie Bürgerinnen und Bürgern;
  • Fortführung bzw. Etablierung und Koordination relevanter Arbeitsgruppen und anderer Gremien;
  • Koordination einer dezentral-föderierten Datenhaltung mit zentraler Infrastrukturverwaltung zur Erfassung von Daten aus den regionalen Netzen;
  • datenschutzrechtliche Begleitung der Forschungsaktivitäten;
  • Koordination der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Nachhaltigkeitskonzepts.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • hinsichtlich klinische Forschung in Netzwerkstrukturen der Allgemeinmedizin:
    • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen mit einem allgemeinmedizinischen Institut als ausführende Stelle.

  • hinsichtlich Koordinierungsstelle der Netzwerkstruktur:
    • staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, jedoch nicht mit einem allgemeinmedizinischen Institut als ausführender Stelle;
    • wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (zum Beispiel eingetragener Verein);
    • Stiftungen, die Bezüge zur Forschung aufweisen.

Einreichfrist

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. Oktober 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-projekten-zum-thema-klinische-forschung-im-rahmen-von-forschungspraxen-netzwerken-der-allgemeinmedizin