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Förderung von Projekten zum Thema präklinische Therapiestudien für seltene Erkrankungen unter Nutzung von niedermolekularen Wirkstoffen und Biologika – Entwicklung und Validierung

Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der verschiedenen teilnehmenden Länder eine effektive Zusammenarbeit bei einem gemeinsamen interdisziplinären Forschungsprojekt zu ermöglichen, das auf Komplementarität und dem Austausch von Fachwissen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten beruht. Dazu sind Betroffene angemessen in die Forschungsprojekte einzubinden.

Weiterhin zielt die Förderrichtlinie darauf ab, die Durchführung von Forschungsprojekten zu Therapien mit niedermolekularen Wirkstoffen, mit kleinen nicht-kodierenden, chemisch synthetisierten Nukleinsäuren, bereits zu­gelassenen Arzneimitteln (Repositionierung) oder Biologika (zum Beispiel Antikörper oder Proteine wie Enzyme, Immunmodulatoren oder Wachstumsfaktoren usw.) voranzutreiben.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden sollen translationale, kooperative und interdisziplinäre Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz, von denen ein Beitrag für die präklinische Entwicklung von effektiven Therapien für seltene Erkrankungen erwartet werden kann.

Gefördert werden können Vorhaben, die sich auf eine Gruppe seltener Erkrankungen oder auf eine einzelne seltene Erkrankung konzentrieren, wenn es keine nachvollziehbaren Gründe für den Nutzen einer Gruppierung gibt. Beim Fokus auf einer einzelnen seltenen Erkrankung müssen die Antragsteller klar beschreiben, warum die Arbeit an einer Gruppe seltener Erkrankungen nicht geeignet ist. Als selten gilt eine Krankheit gemäß der europäischen Definition, das heißt eine Krankheit, von der nicht mehr als fünf von 10 000 Personen in der Europäischen Gemeinschaft, den assoziierten Staaten der Europäischen Union (EU) und Kanada betroffen sind.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (wie zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Patientenorganisationen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Einreichfrist

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem ERDERA JTC 2025 Sekretariat, das beim DLR Projektträger angesiedelt ist,
bis spätestens 13. Februar 2025, 14 Uhr (CET) zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/foerderung-von-projekten-zum-thema-praeklinische-therapiestudien-fuer-seltene-erkrankungen-unter-nutzung-von-niedermolekularen-w