Förderung von Projekten zum Thema Reduzierung des Gender Data Gap in der klinischen Forschung
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie:
Der medizinische Fortschritt hat umfangreiche Erkenntnisse zur wirksamen Therapie und Versorgung von zahlreichen Erkrankungen hervorgebracht. Bis heute fehlt jedoch, trotz des Wissens über physiologische Unterschiede zwischen den biologischen Geschlechtern, in vielen Indikationen die Evidenz für eine geschlechtersensible Behandlung. Klinische Studien beobachten systematisch definierte Gruppen von Patientinnen und Patienten und bringen Evidenz zur Wirksamkeit neuer Therapien hervor. Oft jedoch werden in überproportionaler Zahl Männer eingeschlossen beziehungsweise intersexuelle Personen sowie (Subgruppen von) Frauen ausgeschlossen. Gründe hierfür sind oft methodischer Natur, da bei Frauen bestimmte Aspekte wie die monatliche Variation des weiblichen Hormonzyklus, bestehende Schwangerschaft oder die Stillzeit und gegebenenfalls spezielle Lebensumstände bei einer Studie beachtet werden müssen.
Vor diesem Hintergrund fehlt in vielen Fällen immer noch ein großer Teil der notwendigen Informationsgrundlage für eine geschlechtersensible Diagnostik, Therapie oder Anwendung medizinischer Technik. Dies kann die gesundheitliche Versorgung der Geschlechter, insbesondere für Frauen, negativ beeinflussen. Für eine schnelle und gezielte Diagnostik und passgenaue Therapie ist eine Schließung dieser Datenlücken, der sogenannten „Gender Data Gaps“, durch evidenzbasierte klinische Forschung von großer Bedeutung.
Ziel der Fördermaßnahme ist es, einen Impuls hin zu einer stärkeren Berücksichtigung von geschlechtersensiblen Aspekten in der klinischen Forschung zu geben. Damit soll ein wissenschaftlicher Beitrag zur Reduzierung des Gender Data Gap und zur geschlechtersensiblen medizinischen Behandlung geleistet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll bereits vorhandenes Wissen zur geschlechtersensiblen Therapie verschiedener Erkrankungen erhoben werden. Zudem sollen damit einhergehend die aus Sicht von Patientinnen und Patienten dringlichsten Forschungsfragen zum Schließen von Evidenzlücken in der geschlechtersensiblen Behandlung identifiziert werden.
Gegenstand der Förderung
Modul 1: Systematische Übersichtsarbeiten zu klinischen Studien
Gefördert werden systematische Übersichtsarbeiten, die Evidenz zur geschlechtersensiblen Therapie von Patientinnen und Patienten aus klinischen Studien nach internationalen Standards zusammenführen.
Um die Ausrichtung der geförderten Forschung am Bedarf der Patientinnen und Patienten sicherzustellen und ihre Akzeptanz zu erhöhen, soll die Perspektive einschlägiger Interessengruppen aus Gesundheitswesen und Gesellschaft, allen voran der Patientinnen und Patienten, einbezogen werden.
Modul 2: Post-hoc-Analysen von Daten aus klinischen Studien
Gefördert werden explorative Post-hoc-Analysen von Datensätzen bereits durchgeführter klinischer Studien mit Blick auf mögliche geschlechtersensible Aspekte der untersuchten Therapie. Diese Analysen können hypothesengenerierend sein und Ansatzpunkte für zukünftige klinische Forschung liefern, etwa wenn es Hinweise auf eine mögliche unterschiedliche Wirksamkeit der untersuchten Therapie für die Geschlechter gibt. Die zugrunde liegende klinische Studie muss konfirmatorisch ausgelegt sein, das heißt auf den Wirksamkeitsnachweis der untersuchten Therapie abzielen. Es können Post-hoc-Analysen zu klinischen Studien mit originärer Förderung durch das BMBF oder die Deutsche Forschungsgemeinschaft gefördert werden.
Modul 3: „Priority Setting Partnerships“ zur Priorisierung der dringlichen Forschungsfragen der geschlechtersensiblen Therapie
Gefördert werden Vorhaben, in denen in Zusammenarbeit mit Betroffenen und weiteren relevanten Zielgruppen (zum Beispiel orientiert an einer „Priority Setting Partnership“ der James Lind Alliance3) die dringlichsten Forschungsfragen in der geschlechtersensiblen Behandlung verschiedener Erkrankungen identifiziert und priorisiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als wichtige und international anerkannte Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung von geschlechtersensiblen Therapien sowie die Durchführung entsprechender geschlechtersensibler klinischer Studien dienen.
Modul 4: Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung
Gefördert wird die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von in der Regel bis zu fünftägigen Summer Schools zu geschlechtersensibler klinischer Forschung.
Zuwendungsempfänger
Für alle Module gilt: Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind nur in besonderen Ausnahmefällen antragsberechtigt, wenn sie gleichzeitig auch eine Einrichtung der Gesundheitsversorgung sind.
Für Modul 3 („Priority Setting Partnerships“) sind zusätzlich zu den oben genannten Antragsberechtigten zivilgesellschaftliche Organisationen sowie weitere Institutionen (zum Beispiel fachlich einschlägige Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Selbsthilfegruppen) antragsberechtigt.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
Dem Projektträger ist bis spätestens 9. Januar 2025 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. In allen Modulen ist zusätzlich eine Kurzdarstellung des Vorhabens anhand der in den Leitfäden für einreichende Personen verbindlich dargelegten Anforderungen einzureichen.