Förderung von Projekten zum Thema Weiterentwicklung und Vernetzung von Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Die digitale Vernetzung von Forschung und Versorgung bietet große Potentiale für eine intelligente Medizin und kann die Qualität der Behandlungsergebnisse und die Patientensicherheit erhöhen. Mit der Medizininformatik-Initiative (MII) leistet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen wichtigen Beitrag, diese Chancen der Digitalisierung durch eine standort- und sektorenübergreifende Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung und Versorgung besser zu nutzen.
Um die Pionierarbeiten der MII zur Erschließung der Behandlungsdaten für die datenbasierte Gesundheitsforschung auch über die Universitätsmedizin hinaus zu erweitern, fördert das BMBF seit 2021 die „Digitalen FortschrittsHubs Gesundheit“ (Hubs). Die sechs geförderten Hubs entwickeln hierfür die forschungskompatible und sektorenübergreifende Datenbereitstellung auch in der medizinischen Praxis der regionalen Versorgung weiter. Sie arbeiten an Konzepten und Vorgehensweisen für den Datenschutz, das Datenmanagement und den Datenaustausch und entwickeln innovative IT-Lösungen. Damit werden wichtige Voraussetzungen für die Zugänglichkeit ambulanter Gesundheits- und Versorgungsdaten aus nicht-universitären Einrichtungen für die Gesundheitsforschung geschaffen. Die Umsetzbarkeit wird derzeit pilothaft in Anwendungsbeispielen (Use Cases) bei einer Vielzahl von verschiedenen Erkrankungen erprobt.
Die Förderrichtlinie zielt strukturell darauf ab, die durch die bisherige Förderung etablierten Strukturen und Standards der Hubs weiterzuentwickeln, zu stärken und die Vernetzung untereinander sowie mit anderen Forschungsdateninfrastrukturen voranzutreiben. Damit soll die Nachhaltigkeit und Anschlussfähigkeit der bereits entwickelten Konzepte und technischen Lösungen auch langfristig sichergestellt werden. Inhaltliches Ziel ist die Weiterentwicklung von IT-Lösungen zur sektorenübergreifenden Datenbereitstellung. Erprobte „Best Practice“-Beispiele sollen den Nutzen der entwickelten Lösungen demonstrieren und auf andere Hubs übertragen werden.
Die strukturellen Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn
a) kurzfristig die Standorte vernetzt sowie IT-Lösungen sektorenübergreifend erweitert sind,
b) mittelfristig eine tragfähige Grundlage zur Erweiterung des Kerndatensatzes der MII für Datenbereitstellungen aus dem ambulanten und nicht-universitären klinischen Bereich erarbeitet wurde,
c) mittelfristig Standards für die sektorenübergreifende Datenbereitstellung durch nicht-universitäre Partner zur Verfügung stehen und
d) langfristig die Anschlussfähigkeit sowie die Interoperabilität mit den Strukturen und Standards von MII und NUM gegeben sind.
Die wissenschaftlich-inhaltlichen Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn
a) kurzfristig in die Praxis übertragbare IT-Werkzeuge und IT-Lösungen für die Nutzung von Daten ambulanter und nicht-universitärer Versorger für die Gesundheitsforschung zur Verfügung stehen und
b) mittelfristig sich diese in Hub-übergreifenden Use Cases bewährt haben, die den Mehrwert einer gemeinsamen Nutzung von gesundheitsrelevanten Daten in Forschung und Versorgung erproben. Use Cases sollen Bereiche in der Medizin adressieren, bei denen das erwartete Ergebnis eine deutliche Verbesserung der Behandlung der Patientinnen und Patienten erwarten lässt.
Gegenstand zur Förderung
Gefördert werden in einer weiteren Förderphase erfolgreiche und zukunftsfähige Verbundprojekte aus der bisherigen Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für „Digitale FortschrittsHubs Gesundheit“ im Förderkonzept Medizininformatik vom 4. Februar 2020 (BAnz AT 28.02.2020 B4).
Thematisch und strukturell soll die Förderung an die von den bislang geförderten Hubs erzielten Ergebnisse anschließen. Sie soll zugleich eine Weiterentwicklung (auch im Sinne neuer Schwerpunkte) und eine weitere Vernetzung der bisher geförderten Strukturen beinhalten. Abhängig von der Weiterentwicklung und neuen Schwerpunktsetzung ist, auch mit Blick auf die Hub-internen und Hub-übergreifenden Use Cases, die Einbindung neuer Verbundpartner im Sinne eines Roll-outs oder auch der Abgang einzelner Verbundpartner, wo sinnvoll, erwünscht. Die aktive Einbindung mindestens eines DIZ pro Hub ist nach wie vor verpflichtend.
Weiterhin gilt, dass der Kern eines Hubs durch die sektorübergreifende, digitale und strukturierte gemeinsame Datenbereitstellung mit dem Ziel der gemeinsamen Nachnutzung in enger Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, IT und Versorgern definiert bleibt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen und Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. September 2024 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.