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Liquiditätskredit und Liquiditätskredit Plus

Art:
Förderprogramm
Förderung durch:
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
Reichweite:
Baden-Württemberg

Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.

Mit dem Liquiditätskredit können mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ihren Liquiditätsbedarf decken.

Für Unternehmen, die besonders durch die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind, bietet die L-Bank zusammen mit dem Land Baden-Württemberg vorübergehend eine weitere Fördervariante „Liquiditätskredit Plus“ an. Das zusätzliche Förderelement – ein Tilgungszuschuss – erleichtert den krisengeschädigten Unternehmen die Kreditaufnahme. Für diese Fördervariante gelten ergänzend die Bestimmungen in der Anlage zu diesem Merkblatt.

Die KfW stellt der L-Bank für beide Programmvarianten zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Verfügung. Die L-Bank verbessert zusammen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die attraktiven Konditionen der KfW zusätzlich.

Außerdem stellt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die Mittel für den zusätzlichen Tilgungszuschuss zur Verfügung. Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Gegenstand der Förderung

Zu den förderfähigen Vorhaben und Kosten zählen:

  • Betriebsmittelfinanzierungen
    • Wachstumsbedingter zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers, Ausweitung der Debitoren oder Aufrechterhaltung der Skontierfähigkeit
  • Konsolidierungen
    • Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
    • Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent
    • Ablösung fälliger Lieferantenverbindlichkeiten
    • Investitionen nur zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen (wie Nachfrageverschiebungen, Wettbewerbsverschärfung, Technologiesprünge)
    • Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow
  • Betriebsübernahmen
    • Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände
    • Investitionen zum Beispiel zur Modernisierung oder Erweiterung
    • Betriebsmittelbedarf Abfindungen für Altgesellschafter

Nicht gefördert wird der Erwerb von Beförderungsmitteln für den Straßengüterverkehr durch Unternehmen des Transportgewerbes sowie die Umschuldung einer solchen Finanzierung aus dem Kontokorrent.

Zuwendungsempfänger

Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige (in der Regel bis 500 Beschäftigte).

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Hausbank bestätigt, dass ein tragfähiges wirtschaftliches Gesamtkonzept für das Unternehmen vorliegt.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie im Fischerei- und Aquakultursektor tätig sind.

Nicht gefördert werden Unternehmen, die einer Rückforderung von Beihilfen aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind.

Art der Finanzierung

Die L-Bank vergibt zinsverbilligte Darlehen an die Hausbanken, die diese an die Unternehmen weiterleiten.

Einreichfrist

Die Einreichfrist ist am 31. März 2023.

Seiten-Adresse: https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/datenbank/foerderungen/liquiditaetskredit-und-liquiditaetskredit-plus