Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema DataXperiment – Erprobung innovativer Machbarkeits- und Anwendungsszenarien in der Onkologie – Nationale Dekade gegen Krebs –
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Die Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn mit bereits nutzbar gemachten Daten oder Tools die Machbarkeit/Umsetzbarkeit von über den ursprünglichen Forschungszweck hinausgehenden innovativen Ideen für einen Einsatz in der Krebsforschung oder -versorgung vorangetrieben und die Forschungsergebnisse anschließend durch die Antragsteller bewertet und zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Fördermaßnahme soll zusätzlich dem an der Universitätsmedizin verorteten wissenschaftlichen Nachwuchs die Möglichkeit zur Profilschärfung einräumen.
Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen dieser Förderrichtlinie zeitlich eng begrenzte Forschungsarbeiten für die Erprobung innovativer Forschungsideen unter Verwendung bereits zugänglich gemachter Daten aus Versorgung und Forschung und vorhandener Tools. Die Projektergebnisse sollen Erkenntnisse über die Machbarkeit oder Anwendbarkeit der Forschungsideen in der onkologischen Forschungs- oder Versorgungspraxis liefern.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Einzelprojekte mit klarem Bezug zur Onkologie, in denen eine innovative und alternative Nutzung bereits vorhandener und operabler Datensätze beziehungsweise bestehender Tools erprobt wird. Für die Erprobung der Forschungsidee müssen die für das Projekt erforderlichen Daten bereits identifiziert, zusammengeführt, strukturiert und annotiert vorliegen. Denkbar wären beispielsweise datenbasierte Lösungsansätze für den klinischen Routinealltag, wie beispielsweise die Befundung in der Pathologie, oder es können bestehende Tools zugunsten der Nutzerfreundlichkeit angepasst werden. Gefördert werden können auch Weiterentwicklungen von bereits bestehenden Algorithmen oder Softwareanwendungen, wenn sie einen Mehrwert für die wissenschaftliche Community liefern und für andere Nutzergruppen zugänglich gemacht werden (zum Beispiel Entwicklung einer grafischen Oberfläche, eines Algorithmus, Software et cetera).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule), in Deutschland verlangt.
Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.
Einreichfrist
Dem Projektträger ist bis spätestens 30. Mai 2025 ein rechtsverbindlich unterschriebener förmlicher Förderantrag sowie eine Vorhabenbeschreibung in schriftlicher oder, wie in Nummer 7.1 dargelegt, elektronischer Form vorzulegen.
Mit dem förmlichen Förderantrag ist eine Vorhabenbeschreibung vorzulegen, die das Projekt skizziert und aus einem englischen (maximal 4 DIN-A4–Seiten) und einem deutschen Teil besteht. Die beiden Teile sind als separate PDF-Dateien im elektronischen Antragssystem „easy-Online“ hochzuladen.