Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wieder, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Lebenswissenschaftliche Innovationen sind Treiber des gesellschaftlichen und medizinischen Fortschritts. Von besonderer Bedeutung ist dabei der Übergang von Ideen aus der akademischen Grundlagenforschung in die Anwendung, beispielsweise durch die Ausgründung eines Start-ups. Hinsichtlich dieses Transfers sind lebenswissenschaftliche Forschungsprojekte mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert - darunter lange Entwicklungszeiten, großes Ausfallrisiko, hohe regulatorische Anforderungen und hoher Kapitalbedarf. Privates Risikokapital steht in der Frühphase meist nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung.
Hier setzt die Richtlinie an, indem gründungswillige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf die wirtschaftliche Verwertung ihrer Forschungsergebnisse durch eine Unternehmensgründung vorbereitet und bei der nachhaltigen Weiterentwicklung des Forschungsprojekts in einer Ausgründung begleitet werden.
Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu steigern sowie den Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
Die Fördermaßnahme setzt zentrale Aspekte der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation und der Start-up-Strategie der Bundesregierung um. Die Zukunftsstrategie Forschung und Innovation verfolgt die Ziele, das Innovationspotenzial der Gesundheitswirtschaft zu steigern, den Transfer zu unterstützen und den Biotechnologie-Standort Deutschland auszubauen. Ein zentrales Handlungsfeld der Start-up-Strategie der Bundesregierung ist die Erleichterung von Start-up-Ausgründungen aus der Wissenschaft. Die Neuauflage der Fördermaßnahme GO-Bio ist dort als prioritäre Maßnahme benannt. Thematisch eingebettet ist GO-Bio next weiterhin in das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Gründungsteams aus der Wirtschaft, die innovative FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotentzial vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Die Vorhaben sollen einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass sie aufgrund der oben beschriebenen Verwertungsrisiken nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden können.
Für Projekte mit Kommerzialisierungs- und Gründungspotenzial unter anderem auch in den Lebenswissenschaften ist die Förderrichtlinie EXIST Forschungstransfer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein etabliertes Förderinstrument. Im Gegensatz zu EXIST Forschungstransfer richtet sich GO-Bio next an Forschungsprojekte, bei denen bei Antragstellung lange Entwicklungszeiträume, ein hoher Finanzbedarf (auch nach der Firmengründung) und ein hohes Entwicklungsrisiko absehbar sind. Die Fördermaßnahmen sollen zur Klärung der Passfähigkeit die auf den Internetseiten der jeweiligen Fördermaßnahmen bereitgestellten Abgrenzungskriterien prüfen und die von den zuständigen Projektträgern angebotene Förderberatung in Anspruch nehmen.
Vorhaben, die im Schwerpunkt der Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungsforschung zuzuordnen sind, sind von dieser Richtlinie ausgenommen.
Das BMBF unterstützt im Sinne der Start-up-Strategie der Bundesregierung ausdrücklich vielfältig aufgestellte Gründungsteams.
Die Förderung erfolgt in zwei Phase:
In der ersten Förderphase sollen der Proof-of-Concept für den Forschungsansatz erarbeitet bzw. weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung entwickelt werden. Dies betrifft das Fortschreiben des Businessplans und die Erbringung des Eigenanteils für die zweite Förderphase. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
In der zweiten Förderphase soll die Basis für die nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmen gelegt werden, indem der Reifegrad des Forschungsansatzes weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung ausgearbeitet und das Geschäftsmodell weiter konkretisiert werden. Ziel ist es, weiteres Unternehmenswachstum und hierfür notwendige Folgefinanzierungen sicherzustellen. Dabei steht die markt- und bedarfsgetriebene Entwicklung im Vordergrund, um den kommerziellen Erfolg zu sichern. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens. Bei Projekten zur Entwicklung innovativer Wirkstoffe ist eine Förderung bis in die klinische Phase 2a möglich.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt für die erste Förderphase sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind. Antragsberechtigt für die zweite Förderphase sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen.
Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. März und 15. September zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.
Eine zusätzliche postalische Einreichung der Projektskizzen ist nicht gewünscht, da die Einreichung rein elektronisch zu erfolgen hat.
Projektskizzen, die nach einem Stichtag eingehen, können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.