Damit sollen Unternehmen im Land unterstützt werden, die digitale Transformation im Unternehmen mit einer Steigerung der Ressourceneffizienz zu verbinden. Im Vergleich zum ersten Förderaufruf im Jahr 2022 haben sich wichtige Erweiterungen ergeben: Der Themenbereich Wasserstoff wird miteinbezogen, so dass die Substitution fossiler Energieträger beschleunigt werden und dieser erneuerbare Energieträger stärker in die Produktion einfließen kann. Dementsprechend sind dieses Mal auch Unternehmen der Energieerzeugung aller Größenklassen antragsberechtigt.
„Der Klimaschutz ist und bleibt eine zentrale Aufgabe von uns allen. Nach einer erfolgreichen ersten Auflage des Innovationswettbewerbs haben die Unternehmen des Landes erneut die Chance, mit unserer Unterstützung ihre Produktion auf die Zukunft auszurichten und durch Industrie- 4.0-Lösungen klimaneutral zu gestalten“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
„Darüber hinaus besteht weiterhin die Notwendigkeit zur digitalen Transformation, die auch ein erhebliches Effizienzpotenzial bietet. Entsprechende Maßnahmen ermöglichen vielfältige Steigerungen der Ressourceneffizienz im verarbeitenden Gewerbe, ebenso für Unternehmen im Bereich der Energieerzeugung, -verteilung und -bereitstellung. Damit verbunden ist einen Beitrag zum Klimaschutz. Diese Potenziale wollen wir heben und die Produktion sowie die Energiewirtschaft auf eine klimaneutrale Zukunft hin ausrichten“, so die Wirtschaftsministerin weiter.
Mit Hilfe digital unterstützter und automatisierter Produktionsprozesse und -systeme aus dem Industrie 4.0-Spektrum können Potenziale im Bereich des Klima- und Umweltschutzes gehoben werden. Dazu zählen die Ressourcen-, Material- und Energieeffizienz ebenso wie Abfallvermeidung und Treibhausgasverringerung, die in Verbindung mit einer wasserstoffbasierten Produktion die positiven Auswirkungen auf das Klima und die unternehmerische Klimabilanz noch weiter erhöhen.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellen die digitale Transformation sowie der Umstieg auf erneuerbare Energien große Herausforderungen dar. Der zweite Innovationswettbewerb zielt ebenso wie der erste Aufruf darauf ab, die Entwicklung und Umsetzung von Industrie-4.0-Lösungen für eine klimaneutrale Produktion gerade in diesen für unser Land typischen Betrieben zu fördern. Die entwickelten Lösungen auf der Basis Industrie-4.0-Methoden sollen außerdem anderen Unternehmen als Vorlage dienen können.
Neben der Verringerung des Energieverbrauchs, des Materialeinsatzes und einer intelligenten Abstimmung von Wärmequellen sind weitere Bausteine zur Optimierung der Ressourceneffizienz zum Beispiel die Vermeidung oder Verminderung von Abfällen, etwa durch 3D-Druck, die Einsparung von benötigtem Lagerraum oder (innerbetrieblichen und externen) Transporten, die Verlängerung der Lebensdauer von Arbeitsmitteln durch vorausschauende Wartung sowie die Reduzierung von fehlerhaften Teilen und damit von Ausschuss. Intelligente Lösungen in Entwicklung und Produktion mit dem Ziel einer wesentlichen Verbesserung der Recyclingfähigkeit von gesamten Produkten oder Teilerzeugnissen können ebenfalls zu einer Reduzierung von CO2-Emissionen und Ressourcenverbrauch beitragen. Deutliche Treibhausgasverringerungen können auch durch die Substitution fossiler Energieträger wie beispielsweise durch den Umstieg auf wasserstoffbasierte Produktionsprozesse erreicht werden. Wenn dabei Aspekte wie Erzeugung und Verteilung mitgedacht werden, bewirkt dies eine deutlich größere Breitenwirkung.
Eckdaten zum Förderaufruf:
Es können sowohl einzelbetriebliche Vorhaben als auch Konsortialvorhaben von mehreren Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert werden. Einzelbetriebliche Vorhaben können maximal 450.000 Euro an Fördermitteln erhalten, Konsortialvorhaben bis zu 900.000 Euro. Der maximale Fördersatz an Unternehmen richtet sich an der Größe der antragstellenden Unternehmen aus.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe und der Energieerzeugung mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und, einschließlich verbundener Unternehmen und/oder Partnerunternehmen, weniger als 3.000 Beschäftigten, sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz beziehungsweise Standort der durchführenden Einrichtung in Baden-Württemberg.
Die Projekte können frühestens zum 15. September 2023 starten und haben eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024.
Ende der Antragsfrist mit allen benötigten Unterlagen ist der 4. Juli 2023.
Bei den Projektideen können sowohl Insellösungen für einzelne Produktionsanlagen oder Produktionsbereiche fokussiert, wie auch produktionsweite Betrachtungen umgesetzt werden, die eine übergeordnete Optimierung der Produktion verfolgen.