Gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Regierung des Landes Baden-Württemberg (Bundesrepublik Deutschland) und der Präfektur Kanagawa (Japan)
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland, und die Präfektur Kanagawa, Japan (im Weiteren Seiten genannt), erklären anlässlich des 35-jährigen Partnerschaftsjubiläums ihre Absicht, den freundschaftlichen Austausch in beiderseitigem Respekt und Vertrauen weiter zu festigen und gemeinsame Entwicklungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu fördern.
Das Land Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland, und die Präfektur Kanagawa, Japan, sind am 24. November 1989 offiziell eine regionale Partnerschaft eingegangen.
In den 35 Jahren haben beide Seiten durch Austauschaktivitäten in vielen Bereichen, insbesondere der Wirtschaft, der Wissenschaft, der Technologie, der Ausbildung, der Kultur, dem Sport, dem Gesundheitswesen und der Umwelt eine enge Partnerschaft aufgebaut.
Dieser vielseitige Austausch fördert nicht nur das gegenseitige Verständnis und die freundschaftliche Verbindung der Bürgerinnen und Bürger dieser Regionen, sondern auch die Freundschaft der Bundesrepublik Deutschland mit Japan und trägt zum Frieden in der Welt bei.
Anlässlich des 35. Jubiläums der Regionalpartnerschaft erklären beide Seiten ihre Absicht, in Zukunft weiterhin insbesondere auch beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz sowie in den Bereichen der nachhaltigen und digitalen Mobilität, insbesondere der Elektromobilität sowie in den Bereichen Robotik, Künstlichen Intelligenz (KI) und Grüne Technologien (Green Tech) zusammenzuarbeiten.
Beide Seiten streben zudem eine engere Kooperation im Gesundheitssektor an, um den gesundheitspolitischen Herausforderungen aufgrund des demografischen Wandels und des Anstiegs von weit verbreiteten Krankheiten zu begegnen. Dies wird insbesondere der Gesundheitsindustrie und der seitens der Präfektur Kanagawa geförderten MEBYO-Industrie, einschließlich der Bereiche Biotechnologie, Medizintechnik und Pharmaindustrie, Möglichkeiten für verstärkte Zusammenarbeit und gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte bieten.
Die Gemeinsame Absichtserklärung kann jederzeit im beiderseitigen Einvernehmen schriftlich geändert werden.
Jede Seite kann jederzeit die Zusammenarbeit nach dieser Gemeinsamen Absichtserklärung beenden. Sie sollte die andere Seite nach Möglichkeit sechs Monate vorher schriftlich davon benachrichtigen.
Diese Gemeinsame Absichtserklärung soll keinen völkerrechtlichen Vertrag darstellen und keine völkerrechtlich geregelten Rechte und Pflichten begründen.
Diese Gemeinsame Absichtserklärung wurde am 17. Juli 2024 in Stuttgart / Bundesrepublik Deutschland in deutscher und japanischer Sprache unterzeichnet, wobei beide Sprachfassungen gleichwertig sind.
17. Juli 2024
Winfried Kretschmann
Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg
KUROIWA Yūji
Gouverneur der Präfektur Kanagawa