Nach wie vor leiden die Krankenhäuser in Baden-Württemberg finanziell an den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Das Land stellt ihnen deshalb eine Akuthilfe von bis zu 126 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat das Kabinett am 22. August 2023 per Umlaufbeschluss entschieden, wie Gesundheitsminister Manne Lucha bekannt gab.
„Die Defizite der Krankenhäuser sind zum Teil wirklich existenzbedrohend“, erklärte Lucha. „Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, trotz der schwierigen Haushaltslage erneut ein so großes Rettungspaket zu schnüren. Die Bewältigung der Pandemie war ein riesiger Kraftakt aller Akteure im Gesundheitswesen. Jetzt müssen wir jedoch verhindern, dass die Krankenhäuser deswegen finanziell noch weiter in Schieflage geraten.“
Damit hilft das Land den Krankenhäusern bereits zum vierten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie. Bis Mitte 2022 sind in diesem Zusammenhang zusätzlich zu den Bundesmitteln und den Mitteln aus dem Krankenhauszukunfts- und Krankenhausstrukturfonds bereits 462 Millionen Euro geflossen. „Aktuell arbeiten wir zusammen mit dem Bund und den anderen Ländern an der Ausarbeitung der Krankenhausreform, die die Krankenhausfinanzierung neu und besser ordnen wird. Die Krankenhäuser brauchen aber jetzt schon Unterstützung, bis die Reform steht. Leider stellt der Bund kein Geld zur Verfügung, um diesen Zeitraum zu überbrücken. Ich bin daher sehr erleichtert sagen zu können: Wir als Land lassen unsere Krankenhäuser nicht im Stich.“
Die Krankenhäuser im Land waren während der Corona-Pandemie den Appellen und Vorgaben des Bundes und der Landesregierung gefolgt und hatten zusätzliche Behandlungskapazitäten geschaffen. Nur mit einem erheblichen Kraftakt gelang es, die medizinische Versorgung für alle an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten während der Pandemiewellen aufrechtzuerhalten. Das wirkt bis heute nach.
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss muss nun noch der Finanzausschuss des Landtags dem Hilfspaket zustimmen. Die zusätzlichen Mittel stammen aus der Rücklage für Haushaltsrisiken. Die Auszahlung soll über eine nach Krankenhausgruppen und Krankenhausgröße gestaffelte Pauschale erfolgen, die sich an der Höhe der jährlichen Pauschalförderung orientiert. Die Krankenhäuser erhalten die Unterstützung ausbezahlt, ohne einen Förderantrag stellen zu müssen.