Fachbeitrag - 18.03.2019 ePA und eGA: Digitale Akten im deutschen Gesundheitswesen Die ePA, die elektronisch Patientenakte, ist in aller Munde. Nach am 14. März 2019 beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine solche ePA zu Verfügung stellen. Doch was versteht man unter der ePA und was unterscheidet sie von den bereits jetzt von verschiedenen Anbietern in Verkehr gebrachten elektronischen Gesundheitsakten?https://www.gesundheitsindustrie-bw.de/fachbeitrag/aktuell/epa-und-ega-digitale-akten-im-deutschen-gesundheitswesen