Richtlinie zur Förderung von selbständigen Forschungsgruppen im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“
Art:
Förderprogramm
Einreichungsfrist:
Förderung durch:
BMBF
Reichweite:
Deutschland
Der nachfolgende Text spiegelt nicht den gesamten Inhalt der Bekanntmachung wider, sondern enthält einzelne Auszüge der Richtlinie.
Diese Förderrichtlinie zielt darauf ab, durch innovative, insbesondere auch KI-basierte, In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern. Gleichzeitig sollen qualifizierte Wissenschaftlerinnen im Bereich eHealth auf ihrem Weg zur Lebenszeitprofessur oder einer vergleichbaren Führungsposition unterstützt und so dauerhaft im Wissenschaftssystem gehalten werden. So soll erreicht werden, dass sich mehr hochqualifizierte Frauen für eine Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Karriere im Bereich eHealth entscheiden, um dort die Präsenz weiblicher Wissenschaftler in Führungspositionen zu erhöhen und Rollenvorbilder zu schaffen.
Die Förderrichtlinie leistet einen wichtigen Beitrag zu den gleichstellungspolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehört, die Chancen von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation zu erhöhen, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden als Einzelvorhaben selbständige Forschungsgruppen, die von Wissenschaftlerinnen geleitet werden und Fragestellungen der datengetriebenen Gesundheitsforschung oder computergestützten biomedizinischen Forschung bearbeiten. Die Projekte sollen durch die Bearbeitung innovativer Forschungsfragen und die Weiterentwicklung geeigneter digitaler Technologien die Entwicklung neuer In-silico-Ansätze für die Gesundheitsforschung weiter vorantreiben. Dazu zählen Projekte, die
- zur Verbesserung der Qualität, Standardisierung, Verknüpfung und Integration von biomedizinischen Daten und insbesondere Gesundheitsdaten beitragen sowie den Austausch und die Nutzung von Daten aus Krankenversorgung, klinischer und biomedizinischer Forschung über die Grenzen von Institutionen und Standorten hinweg befördern;
- evidenzbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme durch einen Methodenmix aus beispielsweise medizinischer Informatik, Epidemiologie, Statistik und Biometrie (weiter-)entwickeln;
- innovative IT-Voraussetzungen schaffen, um personalisierte Behandlungsansätze zu optimieren;
- durch innovative, insbesondere auch KI-basierte, rechnergestützte Methoden klinisch relevante Herausforderungen der biomedizinischen Datenanalyse adressieren oder datengetriebene systemmedizinische Forschungsansätze in Richtung konkreter Anwendungen für Diagnose, Therapie und Prävention weiterentwickeln;
- durch die Entwicklung neuer Methoden und Softwaretools zur mathematischen Modellierung und Simulation komplexer biomedizinischer Systeme, pathophysiologischer Mechanismen oder der Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern.
Im Fokus steht dabei die Methodenentwicklung, wobei die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter Fragestellungen herangezogen werden sollen, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention und/oder Behandlung von Krankheiten ermöglichen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
Einreichfrist
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 12. Mai 2025 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich.